Dossier - Bankgeheimnis

Die Schweiz setzt den OECD-Standard um und einigt sich mit den USA im Fall UBS
Seit seinem Grundsatzentscheid vom 13. März 2009 hat der Bundesrat die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Art. 26 des OECD-Musterabkommens konsequent umgesetzt. Nach der Unterzeichnung von 12 Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Standard wurde die Schweiz von der „grauen Liste“ der OECD gestrichen. Die neue Regelung wird den Informationsaustausch auf konkrete Anfrage auch in Fällen von Steuerhinterziehung erlauben.
Medienmitteilung vom 13.03.2009
Interview vom 29.05.2009
Chronologischer Überblick über alle Informationen der Bundesverwaltung zum Thema
Fall UBS
Mit den USA wurde am 19. August 2009 ein Abkommen unterzeichnet, in welchem sich die Vertragspartner auf das weitere Vorgehen im Fall UBS einigen: Die USA übermitteln ein neues Amtshilfegesuch an die Schweiz und verzichten auf die Durchsetzung der Zivilklage, welche die Offenlegung der Identität von 52 000 Kontoinhabern der UBS verlangt. Die Schweiz verpflichtet sich im Gegenzug, ein neues, rund 4450 Konten betreffendes Amtshilfegesuch innert eines Jahres zu bearbeiten.
Medienkonferenz vom 19.08.2009
Medienmitteilung vom 19.08.2009
Erklärungen (en)
Abkommen (en)
Speaking notes
Interview : Bundesrätin Micheline Calmy-Rey zum UBS-Deal
Der Schweizer Standpunkt
Broschüre [pdf]

